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Ist man verpflichtet seinen Namen an den Briefkasten zu schreiben?


In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, den Namen auf dem Briefkasten anzubringen. Es ist jedoch üblich und hilfreich für die Zustellung von Post, den Namen des Empfängers auf dem Briefkasten in Form eines Aufklebers, einer Gravur, eines Namenschildes o.ä. zu ergänzen. Es könnten auch von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bestimmte Vorschriften für die Anbringung von Namen festegelegt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor der Montage eines Briefkastens bei der zuständigen Stadtverwaltung informieren.

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